Feuerungskotrolle

 

Oel- und Gasfeuerungen müssen nach Inbetriebnahme und periodisch, in der Regel alle 2 Jahre durch einen Feuerungskontrolleur überprüft werden. Dies verlangt die Luftreinhalteverordnung (Art. 13, LRV). Diese Kontrollen helfen, unsere Atemluft sauber zu halten und Energie einzusparen und sie tragen dazu bei das die Heizkosten niedrig bleiben.

 

Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen, welche auf den 1 Januar 2005 in Kraft tritt. Im November 2004 hat das Baudepartement des Kantons Aargau bereits die zuständigen amtlichen Feuerungskontrolleure über die Änderungen der LRV und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Feuerungskontrolle informiert.

Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Messtätigkeit der Feuerungskontrolleure. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Gas- und Ölfeuerungen wird aufgehoben. Das bedeutet, dass Anlagen, welche vor 1993 in Verkehr gebracht wurden und deshalb bisher weniger strenge Grenzwerte einhalten mussten, allenfalls sanierungspflichtig werden. In der Regel können für diese Anlagen aber Sanierungsfristen bis zu 10 Jahren gewährt werden.

Die bisherige Zulassung typengeprüfter Brenner und Heizkessel auf Bundesebene (Typenprüfung) entfällt und wird durch einen Nachweis der Konformität nach europäischen Normen ersetzt. Zudem entfällt die Verpflichtung der Hersteller oder Importeure, Empfehlungen zur optimalen Kombination von Brennern und Kesseln herauszugeben.

Mit dieser Vereinfachung ist nicht mehr sichergestellt, dass die Anlagen in der Praxis den geltenden Grenzwert für Stickoxide (NOx) einhalten. Deshalb sind ab 1. Januar 2006 bei der periodischen Feuerungskontrolle, neben der bisher üblichen Messungen (Russ, Kohlenmonoxyd, Abgasverluste und Öltest), neu auch die Emission der Stickoxide zu messen.