Feuerungskotrolle
Oel- und Gasfeuerungen müssen nach Inbetriebnahme und periodisch, in der Regel alle 2 Jahre durch einen Feuerungskontrolleur überprüft werden. Dies verlangt die Luftreinhalteverordnung (Art. 13, LRV). Diese Kontrollen helfen, unsere Atemluft sauber zu halten und Energie einzusparen und sie tragen dazu bei das die Heizkosten niedrig bleiben.
Mit
dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat eine Änderung der
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen, welche auf den 1 Januar
2005 in Kraft tritt. Im November 2004 hat das Baudepartement des
Kantons Aargau bereits die zuständigen amtlichen
Feuerungskontrolleure über die Änderungen der LRV und die sich
daraus ergebenden Konsequenzen für die Feuerungskontrolle informiert.
Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Messtätigkeit der
Feuerungskontrolleure. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen
Gas- und Ölfeuerungen wird aufgehoben. Das bedeutet, dass Anlagen,
welche vor 1993 in Verkehr gebracht wurden und deshalb bisher
weniger strenge Grenzwerte einhalten mussten, allenfalls
sanierungspflichtig werden. In der Regel können für diese Anlagen
aber Sanierungsfristen bis zu 10 Jahren gewährt werden.
Die bisherige Zulassung typengeprüfter Brenner und Heizkessel auf
Bundesebene (Typenprüfung) entfällt und wird durch einen Nachweis
der Konformität nach europäischen Normen ersetzt. Zudem entfällt die
Verpflichtung der Hersteller oder Importeure, Empfehlungen zur
optimalen Kombination von Brennern und Kesseln herauszugeben.
Mit dieser Vereinfachung ist nicht mehr sichergestellt, dass die
Anlagen in der Praxis den geltenden Grenzwert für Stickoxide (NOx)
einhalten. Deshalb sind ab 1. Januar 2006 bei der periodischen
Feuerungskontrolle, neben der bisher üblichen Messungen (Russ,
Kohlenmonoxyd, Abgasverluste und Öltest), neu auch die Emission der
Stickoxide zu messen.

